Darmflora-Analysen & Darmsanierung

Wieso ist es sinnvoll?
Durch eine sogenannte "Dysbiose", also eine Fehlbesiedlung des Dünn- und/oder Dickdarms, können sich unterschiedliche Beschwerdebilder entwickeln.
Von der immer häufiger werdenden Diagnose Reizdarm, über Verdauungsbeschwerden individueller Art, bis hin zum Roemheld Syndrom ist alles möglich.
Darüber hinaus ergeben sich in aller Regel auch sogenannte Malabsorptionsstörungen in Bezug auf Mineralien, Vitamine, Spurenelemente und teilweise Aminosäuren, welche wiederum unterschiedlichste Beschwerden auslösen oder begünstigen können.

Darmflora-Analysen
Durch Zusammenarbeit mit einem renomierten Labor aus Deutschland, können Darmflora-Analysen in unterschiedlichen Detailgraden durchgeführt werden.
Welche Parameter individuell geprüft werden, richtet sich nach dem bestehenden Beschwerdebild und kann sich daher von Patient zu Patient unterscheiden.
Es können nach Absprache auch ergänzende Parameter wie z.B. im Bereich der Parasitologie angefordert werden.

Darmsanierung
Im Zuge einer vorgeschalteten Darmflora-Analyse, kann ein "verschobenes" Verhältnis zwischen den tausenden unterschiedlichen Darmbakterienstämmen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Dieses Verfahren hat vor allem bei darmbezogenen Beschwerdebildern einen überaus positiven Effekt.
Grundsätzlich geht es bei einer Darmsanierung um die Einnahme von physiologischen/gesunden Darmbakterien in Flüssigform oder in Form einer Kapsel.
Dieses Verfahren wird bereits seit Gründung der Praxis vor über 35 Jahren durchgeführt, wodurch ein hohes Maß an Expertise besteht.
Es kann über die Korrektur einer "Dysbiose" hinaus, auch in Bezug auf spezifische Darmkuren z.B. im Bereich der Histaminunverträglichkeit eingegangen werden.

Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass das o.g. Therapieverfahren mit keinem Heilversprechen einhergeht. Die Ursachen der Beschwerden können so individuell sein wie der Mensch selbst und erstrecken sich teilweise über mehrere Bereiche.
Zu dieser Aussage, sind wir gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) verpflichtet.